Soda-Club und Sodastream.

Soda-Club ist ein israelischer Hersteller von Trinkwassersprudlern und Feuerlöschern mit Hauptsitz im Gewerbegebiet am Ben-Gurion-Flughafen bei Tel Aviv.

Zur Geschichte. Soda-Club, Soda club, Sodastream, Sodastream, Trinkwassersprudler, Kohlensäure, selbst machen.

Die ersten Wassersprudler wurden in Großbritannien 1903 gefertigt. Dort kamen die Geräte zunächst in der Gastronomie und in Haushalten der Oberklasse zum Einsatz. Die britische Firma Sodastream brachte zu Beginn der 1970er Jahren erstmals einen günstigen Trinkwassersprudler auf den Markt. 1985 übernahm der Schweppes-Konzern Markenrechte und Technik von Sodastream, betrieb das Wassersprudlergeschäft aber eher glücklos. Die störanfällige Technik verhinderte eine weitere Expansion. Der Engländer Peter Wiseburgh war zu dieser Zeit der Repräsentant von Sodastream für Israel und über die von ihm vertriebenen Geräte so frustriert, dass er 1991 Soda-Club gründete und ein eigenes Sprudelgerät entwickeln ließ. Im Jahr darauf exportierte er bereits nach Südafrika, 1993 in die Schweiz, 1994 nach Deutschland. 1998 übernahm Wiseburghs Firma dann Sodastream, 2009 die Konkurrenzmarke Wassermaxx.

Marktstellung Soda-Club, Sodastream.

Mit der Übernahme von Sodastream hat Soda-Club seinen Marktanteil in Deutschland auf 70% ausgedehnt. Zeitweilig versuchte Soda-Club, diese Marktstellung mit fragwürdigen Mitteln zu sichern.

Ursprünglich nahmen alle Einzelhändler und Abfüllunternehmen die am Markt umlaufenden Zylinder wieder zurück, tauschten und befüllten diese (Tauschpool). Soda-Club hat diese Konkurrenz dadurch auszuschalten versucht, dass sie nur noch den von ihr lizenzierten Befüllern die Wiederbefüllung der Zylinder gestattete. Um dieses Vorhaben umzusetzen, hat Soda-Club zunächst allen nicht lizenzierten Abfüllern vorgeworfen, durch die Befüllung der Soda-Club-Zylinder eine Verstoß gegen das Markenrecht zu begehen. Damit scheiterten sie allerdings sowohl vor dem OLG Düsseldorf, als auch vor dem BGH. Die Kohlensäurezylinder würden schließlich nicht Soda-Club, sondern vielmehr den Verbrauchern gehören. Diesen müsse daher auch die Entscheidung über den Befüller zustehen.

Darauf reagiert Soda-Club, indem sie die Zylinder mit dem Aufdruck "Mietzylinder" versah und ab 2004 an den Endverbraucher nur noch vermieten wollte, so dass nur Soda-Club das Recht über die Befüllung zustehen würde. Verschärft wurde diese Situation noch dadurch, dass von Mitbewerbern auf dem Markt gebrachte Ersatzzylinder von Soda-Club zwar zurückgenommen, allerdings nur eigene ausgegeben wurden.

In diesem Vorgehen sah das Bundeskartellamt eine Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung durch Soda-Club und damit ein Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und erließ daher am 9. Februar 2006 einen Untersagungsbeschluss gegen das von Soda-Club praktizierte Befüllungssystem. Begründet wurde der Beschluss unter anderem damit, dass das Eigentum am Zylinder trotz des Aufklebers auf den Kunden übergehe. Außerdem schaffe Soda-Club durch ihre Geschäftspraktiken eine nicht zu rechtfertigende Behinderung für andere Abfüller.

[Quelle: Wikipedia]

Heimsprudler und Soda-Club. Soda-Club, Soda club, Sodastream, Sodastream, Trinkwassersprudler.

Nach dieser Definition ist Soda-Club klar Marktführer. Was liegt also näher, die CO2-Flaschen von Soda-Club / Sodastream einzusetzen, da diese ein großes Netz von CO2-Wiederbefüllern und Tauschstationen aufweisen.


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